Telekommunikationskosten: Was können Sie von der Steuer absetzen?
Veröffentlicht am 10/04/2023 in Inspiriert sein
Als Selbstständiger können Sie die Kosten, die Ihnen zur Ausübung Ihres Berufs entstehen, steuerlich geltend machen. So sieht es das Gesetz vor. Welche Telekommunikationskosten gehören in Belgien dazu? Und was ist der Unterschied zwischen diesen und dem "Abschreiben" von Geräten?
Ein paar Bedingungen
Natürlich ist die Geltendmachung von Kosten an einige Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel dürfen sie nur anfallen, um Einnahmen für Ihr Unternehmen zu erzielen. Private Kosten sind also ausgeschlossen.
Gemischte Kosten für Dinge, die Sie sowohl beruflich als auch privat nutzen, sind nur für den beruflichen Anteil anrechenbar.
Außerdem müssen Sie die Kosten durch eine Rechnung oder einen Schein nachweisen können. Darauf steht auch das Datum des Kaufs. Das ist wichtig, denn die Ausgaben müssen in dem Jahr anfallen, in dem Sie die Einnahmen erzielt haben.
Beruflich, privat oder beides?
Manchmal ist es gar nicht so einfach, zwischen privaten und beruflichen Ausgaben zu unterscheiden. Zum Beispiel nutzen Sie Ihr Smartphone wahrscheinlich sowohl beruflich als auch für private Zwecke. In solchen Fällen ist Ihr Arbeitsstatus wichtig: Arbeiten Sie für ein Unternehmen (z. B. eine GmbH) oder als Selbstständiger.
Als Selbstständiger können Sie die Telefonkosten nur im Verhältnis zu Ihrer beruflichen Nutzung geltend machen. Wenn Sie 75 % dieser Kosten für Ihr Unternehmen aufwenden, dann können Sie 75 % absetzen. Der Steuerprüfer ist durchaus berechtigt, Sie aufzufordern, diesen Prozentsatz nachzuweisen. Das kann z. B. über die angerufenen Nummern geschehen, die Sie auf Ihrer Rechnung finden.
Für Unternehmen ist die Situation anders. Sie können ihre Kosten zu hundert Prozent absetzen, unabhängig von der privaten Nutzung. Der Firmenchef wird jedoch für private Anrufe einen sogenannten geldwerten Vorteil versteuern müssen. In der Praxis wird hierfür eine Pauschale angesetzt.
Bürosoftware: 100 % absetzbar
Bei anderen Arten von Kosten ist die Situation einfacher. Wenn Sie beispielsweise eine Website erstellen, um für Ihr Unternehmen zu werben, können Sie diese Kosten in voller Höhe absetzen, unabhängig davon, ob Sie für ein Unternehmen arbeiten oder nicht. Das gilt auch, wenn Sie zum Beispiel eine Bürosoftware kaufen oder ein Abonnement für ein Buchhaltungspaket in der Cloud abschließen.
Sie können einen neuen Computer oder ein Netzwerk abschreiben
Manche Ausgaben sind keine Kosten, sondern Investitionen. Ein neuer Computer zum Beispiel oder eine Netzwerkausrüstung. Für diese Art von Großinvestition, die lange Zeit in Gebrauch ist und technologisch oder wirtschaftlich veraltet, müssen Sie einen bestimmten Betrag über mehrere Jahre hinweg geltend machen. Dieses Prinzip nennt man "Abschreibung" oder "Abschreibung". Wie viel, hängt davon ab, wie lange Sie den Gegenstand nutzen können und welchen Restwert er am Ende hat. Zum Beispiel können Sie einen Computer, der 1.100 € kostet, über drei Jahre abschreiben. Wenn er noch einen Restwert von 200 € hat, können Sie 900/3 oder 300 € pro Jahr abschreiben.
Billiges Tablet oder teures iPad?
Nützlich zu wissen ist auch, dass sich das Finanzamt nicht über den Wert der Investition äußern kann. Angenommen, Sie brauchen ein Tablet für Ihre Arbeit. Sie können eines für 129 € kaufen, aber genauso gut können Sie sich für ein iPad entscheiden, das 1.299 € kostet. Ob das unbedingt notwendig ist, ist natürlich eine andere Sache.
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