Müssen Sie selbstständig sein, um einen Nebenerwerb zu haben?
Veröffentlicht am 02/06/2020 in Start Like A Pro
Gute Frage! Die Antwort ist nein. Wenn Sie in Ihrer Freizeit nebenbei arbeiten, brauchen Sie keinen Selbstständigenstatus, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Erfahren Sie alles darüber in diesem Blog.
Wunderbar, nicht wahr? Seit dem 15. März 2015 können Sie nebenbei ein hübsches Sümmchen verdienen, ohne den Status eines Selbstständigen zu haben. Bis zu 6.130 Euro im Jahr können Sie verdienen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Dennoch... nicht jeder kann steuerfrei dazuverdienen: Es muss sich um Gelegenheitsjobs für Mitbürger, Arbeiten für einen Verein oder Nebenverdienste über anerkannte Plattformen handeln.
Dienst unter Bürgern
Das gilt für Menschen, die Gelegenheitsarbeiten für jemand anderen erledigen: Wartungsarbeiten, Kinderbetreuung, Nachhilfe, Amtshilfe etc.
Arbeit für Vereine
Dies ist Arbeit, die für gemeinnützige soziokulturelle Organisationen, faktische Vereine oder Behörden geleistet wird. Diese Dienstleistungen umfassen die Arbeit als Reiseleiter, das Abhalten von Schulungen, das Leiten von Ausflügen, ...
Die Sharing Economy
Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen, die jemandem angeboten werden. In der Sharing Economy darf jeder einen Nebenerwerb haben. Die einzige Regel ist, dass Selbstständige nicht die gleichen Tätigkeiten ausüben dürfen wie in ihrer Haupttätigkeit. Sie müssen Ihre Einnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben.
So, jetzt wissen Sie, dass Sie nicht selbstständig sein müssen, um nebenbei zu arbeiten.
Quelle: UNIZO
Starters line (kostenlos) 02 21 22 677
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